TREUHANDSTIFTUNG

 
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Gründen Sie Ihre eigene Stiftung:

Die Treuhandstiftung

Ohne jeglichen Verwaltungsaufwand kann jeder seine eigene Stiftung gründen lassen. Bei der sogenannten Treuhandstiftung wird das Stiftungsvermögen einem Treuhänder anvertraut, der das Stiftungsgeschäft führt. Wir, die Stiftung Tiernothilfe, erledigen für Sie die Formalitäten bei den Verträgen und dem Finanzamt und bieten uns als Treuhänder für Ihr Stiftungsvermögen an. Die steuerlichen Vorteile sind immens: Es können bis zu 1 Mio. € sofort oder verteilt auf 10 Jahre abgesetzt werden. Unter dem Dach der Stiftung Tiernothilfe können Sie eine Treuhandstiftung gründen, die Ihre Handschrift und Ihren Namen trägt.

Kind mit Hund im Arm

Das Vorgehen

Stifter und Treuhänder erarbeiten einen Treuhandvertrag nach den Wünschen des Stifters. Im Stiftungsgeschäft wird vereinbart, dass die Vermögenswerte an den Treuhänder übertragen werden. In der Satzung werden dann der Zweck und die Erfüllung dieses Zweckes definiert. Treuhänder und Stifter vereinbaren, dass die Stiftung Tiernothilfe das Vermögen treuhändisch verwaltet.

Beim zuständigen Finanzamt wird anschließend eine Steuernummer und eine Bescheinigung der Gemeinnützigkeit beantragt. Nach der Vermögensübertragung wird die neue Stiftung unter dem Dach der Stiftung Tiernothilfe eigenständig geführt. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe übernimmt der Treuhänder die volle Verantwortung gegenüber dem Gesetzgeber. Die Stiftungstätigkeit kann damit aufgenommen werden. Über die Verwendung der Ausschüttungsbeträge wird der Stifter auf dem Laufenden gehalten.

Es stellen sich Ihnen sicher viele offene Fragen, sollten Sie sich für das Modell der Treuhandstiftung interessieren. Sprechen Sie uns bitte für eine vertrauliche Beratung an.

Stiftung Tiernothilfe - Am Lehmberg 3 - 19260 Vellahn (OT Banzin) - Telefon: 038848-229400